Repression und G8 entgegentreten - Stop G8
www.kampagne19mai.de
Karlsruher Landgericht verteidigt Demonstrationsfreiheit
Donnerstag, 5. Juli 2012

Mit einem Freispruch endete der Berufungsprozess gegen den Anmelder einer Demonstration am 19. Mai 2007 in Karlsruhe. Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe hob damit die erstinstanzliche Verurteilung von 60 Tagessätzen beim Amtsgericht auf.

Der Angeklagte sollte für Auflagenverstöße der DemonstrationsteilnehmerInnen verantwortlich gemacht werden, obwohl er sich für die Einhaltung der Auflagen einsetzte. Letztlich betonte auch der Richter, dass nicht zu beurteilen ist, wie sehr sich ein Versammlungsleiter bemühen muss oder wie erfolgsversprechend diese Bemühungen sind, um seinen Verpflichtungen der Erfüllung der Auflagen nachzukommen. Richter Kleinheinz stellte in der mündlichen Urteilsbegründung fest: "Eine Strafbarkeit kann nicht davon abhängig gemacht werden, ob er sich durchsetzen kann." Auch das Grundrecht hatte er im Blick: "Eine Verantwortlichmachung würde dem Grundgedanken der Demonstrationsfreiheit widersprechen."

Rechtsanwalt Martin Heiming zeigte sich erfreut: "Ich bin sehr zufrieden mit dem Urteil und recht zufrieden mit der mündlichen Urteilsbegründung, da der Richter sehr schön deutlich gemacht hat, dass die Bestrafung des Versammlungsleiters für Auflagenverstöße der Teilnehmer nach den Regeln der juristischen Kunst doch recht schwierig zu begründen ist. Die logische Konsequenz, dass genau deswegen das Versammlungsgesetz dies auch auch gar nicht vorsieht, wollte er aber nicht ziehen." In seinem Plädoyer betonte er auch den hohen Stellenwert des Versammlungsrechts als konstituierendes Merkmal der Demokratie. Dabei kritisierte er dessen laufende Einschränkung durch meist unbegründete Auflagen und die oft massive Polizeipräsenz: Mit "Demonstrationen gehören den Demonstranten" brachte er die Aussage auf den Punkt.

Die Beweisaufnahme brachte zwei gegensätzliche Wahrnehmungen der Demonstration und des Verhaltens des Anmelders zu Tage. Auf der einen Seite berichteten die Zeugen der Polizei von einem wenig erfolgsversprechenden Bemühen des Anmelders um einen friedlichen Verlauf der Demonstration. Teilnehmer und eingesetzte Ordner der Demonstration sprachen dagegen von einem kontinuierlichen Einwirken auf die Demonstration und hohem Einsatz des Anmelders, um die Auflagen einzuhalten. Staatsanwalt Walter begründete seinen Antrag auf Verurteilung zu 90 Tagessätzen mit den Aussagen der Polizeizeugen, der Angeklagte hätte sich zu wenig bemüht. Damit machte er eine straffreie Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit von der subjektiven Einschätzung der polizeilichen Einsatzleitung abhängig.

 
Urteilsverkündung am Donnerstag 5.7.2012
Freitag, 29. Juni 2012

Am Donnerstag folgt der zweite und letzte Verhandlungstag am Landgericht Karlsruhe. Mit dem Urteil ist am frühen Nachmittag zu rechnen.

Einen ausführlichen Bericht vom ersten Verhandlungstag mit den Aussagen der Beteiligten findet Ihr auf Indymedia-linksunten.

 
Presseberichte nach dem ersten Verhandlungstag
Donnerstag, 21. Juni 2012

Nach dem Auftakt des Prozesses am Landgericht gab es erste Berichte in den Medien. Den Artikel aus der Karlsruher BNN vom 20.6.2012 könnt ihr auf Indymedia-linksunten nachlesen . Ein Radiobeitrag aus dem Magazin "Focus Südwest" liegt zum Nachhören auf dem Audio-Portal freie-radios.net .

 
Fortsetzung der Verhandlung am Do, 5. Juli 2012
Dienstag, 19. Juni 2012

Nach der Vernehmung etlicher Zeugen und der Begutachtung von Fotos und Filmaufnahmen wurde die Berufungsverhandlung um 17 Uhr am Abend unterbrochen. Die Verhandlung wird erst am Donnerstag, den 5. Juli fortgesetzt. Der geplante Termin am 21. Juni entfällt.

Am 5. Juli sollen noch zwei weitere Zeugen vernommen werden. Anschließend ist mit den Plädoyers und der Urteilsverkündung am frühen Nachmittag zu rechnen.

Zweiter Verhandlungstag am Landgericht
Do, 5. Juli 2012, 9:00 Uhr,
Saal 126 (1. OG)
Hans-Thoma-Str. 7
76133 Karlsruhe

 
Kundgebung vorm Landgericht am Di, 19. Juni um 8:30 Uhr
Freitag, 15. Juni 2012

Kampagnen-FlyerDer erste Verhandlungstag im Karlsruher Demo-Anmelder-Prozess beginnt mit einer Kundgebung vor dem Landgericht Karlsruhe.

Für selbstbestimmte Protestformen!
Gegen die Anklage!
Für das Demonstrationsrecht!

Kommt zur Kundgebung, beobachtet den Prozess!

 
Berufungsverhandlung am Landgericht: 19. und 21. Juni 2012
Mittwoch, 1. Juni 2011

Nach langer Pause und zweimaliger kurzfristiger Absage des Termins im Januar und März 2012 ist die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe erneut anberaumt:

Am Dienstag, 19.6. und Donnerstag, 21.6.2012,
jeweils um 9 Uhr im Saal 126, 1. OG

Im Juni 2008 wurde der Anmelder einer bundesweiten Demonstration im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm vom Amtsgericht  Karlsruhe zu 60 Tagessätzen verurteilt. Der Fall hat bundesweite Aufmerksamkeit erlangt. Mit dem Urteil in erster Instanz untergräbt das Amtsgericht Karlsruhe das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

Nun folgt die zweite Instanz. Auf dieser Webseite findet ihr Infomaterial zum bisherigen Verlauf des Prozesses, unsere bisherigen Presseerklärungen und auch eine Liste mit anderen Fällen von Angriffen auf die Versammlungsfreiheit.

Wir rufen dazu auf, den öffentlichen Prozess im Gerichtssaal zu begleiten.

 
Prozessbeobachtung durch das Grundrechtekomitee
Donnerstag, 1. März 2012

Das "Komitee für Grundrechte und Demokratie" hat angekündigt, sich am Prozess zu beteiligen und einen Beobachterstatus einzunehmen. Die Verteidigung der Versammlungsfreiheit ist eines der Schwerpunktthemen des bundesweit bekannten Grundrechtekomitees mit Sitz in Köln, das auch Mit-Herausgeber des jährlichen "Grundrechtereports" ist. Elke Steven wird für das Kölner Komitee den Prozess begleiten und die Verhandlung am 6. März mitverfolgen.

Im Grundrechtereport, der auch als "alternativer Verfassungsschutzbericht" bekannt ist, war unser Fall und die Verurteilung vor dem Amtsgericht 2009 breit diskutiert worden.

 
Wieder Verurteilung eines Demo-Anmelders in Karlsruhe
Sonntag, 30. Oktober 2011

Der Angriff auf die Versammlungsfreiheit scheint im Karlsruher Amtsgericht Methode zu haben. Am 25. Oktober 2011 wurde wieder ein Demo-Anmelder für Verstöße gegen Auflagen verurteilt. Der Richter sah eine "abweichende Durchführung der Versammlung" und wertete das Verhalten des Demoanmelders als Verstoß gegen die Auflagen. Er hätte gegen eine Kreuzungs-Blockade von Demo-TeilnehmerInnen der 1.Mai-Demonstration 2010 in Karlsruhe stärker vorgehen müssen. Die Ordner seien nicht ordentlich eingewiesen worden, die behördlichen Demo-Auflagen seien nicht ernsthaft genug vorgetragen worden und er stellte sogar einen mit der Polizei ausgehandelten Kompromiss bzgl. der Vorstellung der OrdnerInnen dem Anmelder zur Last.

Insgesamt ein fatales Urteil für die Versammlungsfreiheit, sollte diese Rechtsauffassung von weiteren Instanzen übernommen werden.

 Ein ausführlicher Bericht zur Verhandlung findet sich auf Indymedia Linksunten.

 
Grundrechte-Report 2011 erschienen
Samstag, 2. Juli 2011

Der jährlich herausgebene Grundrechtereport ist erschienen. Der Grundrechtereport ist ein Projekt der Humanistischen Union, des Komitees für Grundrechte und Demokratie, des Bundesarbeitskreises Kritischer Juragruppen, von Pro Asyl, des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins, der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen, der Internationalen Liga für Menschenrechte und der Neuen Richtervereinigung.

 
Grundrechte-Report 2010
Samstag, 29. Mai 2010

Am 20. Mai 2010 wurde der Grundrechte-Report 2010 in Karlsruhe präsentiert. Gerhart Baum, ehem. Bundesinnenminister warnte in seiner Rede  vor einem schleichenden Abbau von  Verfassungsgarantien.

 
Grundrechtereport 2009 - Großes Interesse am "alternativen Verfassungsschutzbericht"
Freitag, 22. Mai 2009

Grundrechtereport 2009 Der Bericht "zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland" wurde am Montag, 18. Mai in Karlsruhe vorgestellt. Die Beschneidung der Demonstrationsfreiheit war einer der Schwerpunkte der Veranstaltung zur Vorlage des Berichts. Die Herausgeber gaben uns die Gelegenheit, unseren Fall vor PressevertreterInnen vorzustellen. Die Strafverfolgung von Demonstrations-Anmeldern erhielt dadurch bundesweite Aufmerksamkeit.

Der Grundrechtereport, der auch als alternativer Verfassungsschutzbericht bezeichnet wird, wird einmal im Jahr von neun Bürger- und Menschenrechtsorganisationen, darunter das Kommitee für Grundrechte und Demokratie, herausgegeben.

Der Grundrechte-Report 2009 - Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland; Herausgeber: T. Müller-Heidelberg, U. Finckh, E. Steven, M. Assall, M. Pelzer, A. Würdinger, M. Kutscha, R. Gössner und U. Engelfried; Preis 9,95 Euro; 256 Seiten; ISBN 978-3-596-18373-9; Fischer Taschenbuch Verlag; Juni 2009.

 
Freiheit stirbt mit Sicherheit! - Aktivitäten gegen das geplante Versammlungsgesetz
Donnerstag, 20. November 2008

Zum 1.1.2009 soll in Baden-Württemberg ein neues Versammlungsgesetz in Kraft treten. Neue Hürden, weitere Schikanen, mehr Kontrolle und hohe Strafen sollen Versammlungen weiter erschweren. Unter o.g. Motto finden derzeit in ganz Baden-Württemberg Aktivitäten gegen das geplante Versammlungsgesetz statt. Neben zahlreichen Veranstaltungen und kleineren Aktionen werden stattfinden: Demo in Mannheim (Sa, 29.11.2008, 13 Uhr, Hauptbahnhof) Demo in Stuttgart (Sa, 6.12.2008, 14 Uhr, Lautenschlagerstraße) und Demo in Freiburg (Sa, 13.12.2008, 14 Uhr, Rathausplatz).

Demo am 6.12. in Stuttgart

Nähere Infos findet ihr unter o.g. Internetadressen. Audiobeiträge der Freien Radios könnt ihr anhören auf freie-radios.net [1 ,2 ,3 ,4 ,5 ]. Oder lest den vollständigen Wortlaut des Gesetzentwurfs als pdf (324 KB) incl. Begründung der Landesregierung.

 
Amtsgericht untergräbt Demonstrationsrecht - Demo-Anmelder in erster Instanz verurteilt
Freitag, 20. Juni 2008

Pressemitteilung der Kampagne 19. Mai - Karlsruhe, 19. 6.2008. Heute war der zweite Prozeßtag gegen den Anmelder der Demo unter dem Motto "Jetzt erst recht - Repression und G8 entgegentreten", er endete mit einer Verurteilung zu 60 Tagessätzen zu 15 Euro. Nach der Verurteilung stellt sich die Frage, wie es in Zukunft möglich sein kann, eine Demonstration anzumelden und durchzuführen, ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen.

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Solidarität von der Ostsee bis zum Bodensee
Mittwoch, 18. Juni 2008

Die Rote-Hilfe-Gruppe Rostock solidarisiert sich mit dem Angeklagten in Karlsruhe und fordert die Einstellung des unbegründeten und repressiven Strafbefehls! In Rostock ist kürzlich ein ganz ähnlicher Fall bekannt geworden: Nach der Demonstration „gegen Justizwillkür und Überwachungsstaat“ am 17.11.2007 in Rostock erhielt die Demo-Anmelderin einen Strafbefehl über 50 Tagessätze. In diesem Falle fühlte sich die Polizei als Behörde durch Äußerungen von Demoteilnehmenden persönlich beleidigt und formulierte daraus eine Straftat. Außerdem  entdeckte sie zwei Transparente, die länger waren als die Auflage es erlaubte. Hier die Pressemitteilung der Rote-Hilfe-Gruppe Rostock.

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Grundrecht vor Gericht! - Einladung zum 2. Prozesstag
Dienstag, 17. Juni 2008

Am Donnerstag, den 19.6.08 um 13 Uhr findet im Amtsgericht Karlsruhe, Saal III, der 2. Prozesstag gegen den Anmelder der G8-Anti-Repressions-Demo vom 19. Mai 2007 statt.

Vor den Plädoyers der Anklage und der Verteidigung soll ein weiterer Zeuge gehört werden. Wir rechnen am frühen Nachmittag mit der Urteilsverkündung.

Der Prozessverlauf legt nahe, dass das Urteil deutlich unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von 160 Tagessätzen liegen wird. Da jedoch jegliche Verurteilung das Versammlungsrecht ad absurdum führt, haben der Angeklagte und sein Anwalt für den Fall einer Verurteilung bereits angekündigt, in Berufung zu gehen.

Mit dem Hinweis auf unsere Pressemitteilungen vom 28.5. und vom 2.6.2008 laden wir Sie hiermit zu diesem Termin ein. Wir gehen davon aus, dass das Interesse der Öffentlichkeit ähnlich stark sein wird, wie schon beim ersten Prozesstag.

Kontaktadresse: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

Kampagne 19. Mai - Karlsruhe - 17. Juni 2008

 
Großeinsatz der Polizei macht Demonstrationsrecht zur Farce
Dienstag, 10. Juni 2008

Rund 150 Menschen demonstrierten am 31. Mai 2008 in Neustadt unter dem Motto „Gegen Polizeigewalt und Willkür! Don't hide - gegen jede Repression“. Anlass waren die massiven Übergriffe und Schikanen der Polizei am 1. Mai am Rande der Proteste gegen den (erfolgreich verhinderten) Naziaufmarsch in Neustadt. Die Rote Hilfe Heidelberg berichtet von massiven Behinderungen der Demo und einem Großaufgebot der Polizei. Besonders lesenswert ist ihr auf der Demo gehaltener Redebeitrag. Ein paar Fotos seht ihr unter 1mai08.blogsport.de und beim AZ Heidelberg.

 
Entscheidung wurde vertagt - weiterer Prozesstag am 19.6.08
Montag, 2. Juni 2008

Karlsruhe, 2. Juni 2008. Das Interesse war groß: Bereits um 9 Uhr versammelten sich ca. 40 UnterstützerInnen des Angeklagten bei einer Kundgebung vor dem Amtsgericht. Schon zu Prozessbeginn gegen 9.30 Uhr war der Saal III des Amtsgerichts überfüllt und zusätzliche Stühle mussten besorgt werden.

Um die Anklage zu stützen (im Widerspruch zur damaligen Presseerklärung der Polizei und der Einschätzung ihres Einsatzleiters), zeichneten die Polizei-Zeugen das Bild einer gewalttätigen Versammlung. Zusätzlich zur Demonstration im vergangenen Jahr versuchen Teile der Polizei nun offenbar auch noch den laufenden Prozess zu eskalieren.

Die als Zeugen geladenen DemonstrationsteilnehmerInnen vermittelten dem Richter jedoch ein anderes Bild der Versammlung von vor einem Jahr. Sie bestätigten die Schilderungen des Angeklagten, er habe sich für die Einhaltung der Demo-Auflagen eingesetzt. In der Folge deutete Richter Neuberth an, dass eine mögliche Strafe weit unterhalb der von der Staatsanwaltschaft geforderten 160 Tagessätzen liegen wird.

In Anbetracht der präventiv-repressiven Signalwirkung, die eine Verurteilung auf künftige VersammlungsleiterInnen hätte, kann dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nur ein Freispruch gerecht werden.

Nächster Verhandlungstag und Urteilsverkündung am 19.6.2008, 13 Uhr, Saal IV im Amtsgericht Karlsruhe.

 
Am 2. Juni 2008: Kundgebung und Prozessauftakt
Dienstag, 20. Mai 2008

Nach der bundesweiten Demonstration in Karlsruhe im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm erhielt der Anmelder einen Strafbefehl über 4800 Euro. Er soll nicht ausreichend für die Durchsetzung der Auflagen gesorgt haben. Die Anklage treibt die Deformierung des Demonstrationsrechts auf die Spitze. Bei einer Verurteilung wäre jede Demoanmeldung ein unkalkulierbares Risiko!

Wir wehren uns gegen die zunehmende Praxis der Behörden, Demonstrationen bereits im Vorfeld mit schikanösen Auflagen zu belegen und durch das Auftreten von Polizeihunderschaften zu kriminalisieren.

Für selbstbestimmte Protestformen!
Gegen die Anklage!
Für das Demonstrationsrecht!

 
Widerstand gegen Versammlungsgesetz in Bayern
Dienstag, 6. Mai 2008

Mit dem neuen Versammlungsgesetz plant Bayern den weiteren Abbau des Grundrechts auf Versammlungsfreieheit. 

Deomankündigung

Wir protestieren gegen diese beispiellose Demontage des Demonstrationsrechts und unterstützen die Gegenaktivitäten und die Demo Ende Mai. Kommt nach München am 31.5.2008 (Geschwister-Scholl-Platz, 14 Uhr)!

Wir zitieren aus dem Demoaufruf: 

"Das neue Versammlungsgesetz, das die Bayerische Staatsregierung noch vor der Sommerpause im bayerischen Landtag abstimmen lassen will, liest sich wie die Erfüllung aller polizeistaatlichen Wunschträume.

Dieses Gesetz fügt sich nahtlos ein in eine ganze Reihe von Gesetzen, die der Überwachung und Bespitzelung dienen, wie dem polizeirechtlichen Lauschangriff, der Kennzeichenerfassung und der Speicherung und Aufzeichnung der Telekommunikation."

[weitere Infos

 

 
Gründung der "Kampagne 19. Mai"
Sonntag, 10. Februar 2008

Eine Verurteilung des Anmelders hätte weitreichende Folgen. Wir erachten die Anklage der Staatsanwaltschaft  als skandalös, da sie einen massiven Angriff auf das Demonstrationsrecht darstellt. Ebenso kritisieren wir die restriktive Auflagenpraxis der Behörden bei Demonstrationen. Mit der "Kampagne 19. Mai" werden wir das Verfahren begleiten: Gegen die Anklage. Für das Demonstrationsrecht.

 
Der Kriminalisierung des G8-Protests entgegentreten
Sonntag, 10. Februar 2008

Unter diesem Motto demonstrierten im Mai 2007 rund 800 Menschen gegen die Ermittlungen und Razzien der Bundesanwaltschaft im Vorfeld des G8 -Gipfels in Heiligendamm. Die Demonstration, welche zur Bundesanwaltschaft führte, wurde von einem unverhältnismäßigen Polizeiaufgebot begleitet. Bereits im Vorfeld wurden zahlreiche Auflagen erlassen. Ein breites Bündnis hatte zur Demonstration in Karlsruhe aufgerufen.

Mittlerweile hat der Anmelder der friedlich verlaufenen Demonstration einen Strafbefehl von 160 Tagessätzen zu je 30 Euro zugestellt bekommen. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wirft ihm vor, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, weil einzelne TeilnehmerInnen die Auflagen nicht ausreichend beachtet hätten. Nachdem Einspruch eingelegt wurde findet die erste Verhandlung statt: Am 2. Juni 2008 um 9:30 Uhr beim Amtsgericht in Karlsruhe.

weiter …
 

Berufungs-Prozess vorm Landgericht KA am 19. Juni 2012

 

 

Infomaterial
Spendenkonto

 

Solikonto: Verein Alternatives Wohnen und Leben

Volksbank Karlsruhe
BLZ: 661 900 00
Konto-Nr.: 622 396 03
Zweck: "19. Mai"