Amtsgericht untergräbt Demonstrationsrecht - Demo-Anmelder in erster Instanz verurteilt |
Freitag, 20. Juni 2008 | |
Pressemitteilung der Kampagne 19. Mai - Karlsruhe, 19. 6.2008. Heute war der zweite Prozeßtag gegen den Anmelder der Demo unter dem Motto "Jetzt erst recht - Repression und G8 entgegentreten", er endete mit einer Verurteilung zu 60 Tagessätzen zu 15 Euro. Nach der Verurteilung stellt sich die Frage, wie es in Zukunft möglich sein kann, eine Demonstration anzumelden und durchzuführen, ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen. Schuldlos schuldigBis zum Schluß blieb unklar, worin die Schuld des Angeklagten lag. Die Polizei sprach in ihrer eigenen Einschätzung von einer "friedlichen Demo". Die vermeintlichen Auflagenverstöße blieben in jeglicher Hinsicht folgenlos. Das einzige Vergehen ist die angebliche Untätigkeit des Angeklagten. Obwohl mehrere Zeugen sogar einen hohen Einsatz des Angeklagten bestätigten, schloß sich der Richter den Aussagen der Polizeizeugen an, denen das Engagement des Angeklagten gegen Auflagenverstöße nicht ausreichte. Es ist nicht Aufgabe der Polizei, das Engagement des Anmelders zu beurteilen; hier wird der Bock zum Gärtner gemacht. Die Verurteilung trotz unsicherer Beweislage begründete der Richter mit dem Spruch "wer bestellt muß auch bezahlen". Fragwürdiges RechtsverständnisMit konkreten Vorwürfen befaßte sich Richter Neuberth weniger. Statt dessen monierte er die heutigen Protestformen. Allein die Tatsache, daß der Angeklagte gegen die teilweise rechtswidrigen Auflagen Widerspruch einlegte, wertete er als Beleg dafür, daß dieser die Auflagen ablehne und somit Verstöße billigend in Kauf nähme. Richter Neuberth leitete die Schuld des Angeklagten daraus ab, daß dieser seine Rechte in Anspruch nahm. Das ebenfalls rechtswidrige Abfilmen der Demonstration von Beginn an erklärte er für rechtens aufgrund der Annahme, daß nicht angekündigt werde, wann Auflagenverstöße stattfinden würden. Statt einer Urteilsbegründung salbaderte er über die schlechte Demonstrationskultur und gab den ZuhörerInnen einen Einblick in sein politisches Weltbild. Man sei hierzulande doch viel besser gestellt als in anderen Ländern - "da muß man gar nicht nach Moskau oder Peking blicken". Danke Herr Richter! Grundrecht abgestraftNach der Verurteilung gerät das Demonstrationsrecht - zumindest im Einzugsgebiet der Karlsruher Staatsanwaltschaft - aus den Fugen. Mit dem heutigen Entscheid sind Versammlungen in Zukunft vom Wohlwollen der Ordnungsbehörden abhängig. Wie sollte ein Anmelder in einer großen Demonstration für alle einzelnen DemoteilnehmerInnen bürgen können?! Es war ein politischer Prozeß, in dem die Fakten in den Hintergrund gerieten. Das fragwürdige Prinzip "Einer haftet für Andere" ist damit vorerst richterlich durchgesetzt. Trotz direkter Nachbarschaft scheinen die Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts zum Versammlungsrecht nicht bis in die Amtsstuben des Amtsgerichts vorgedrungen zu sein. |