Repression und G8 entgegentreten - Stop G8
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Weitere Links / ähnliche Fälle

Wir dokumentieren hier eklatante Fälle von Einschränkungen der Versammlungsfreiheit wie z.B. Anklagen gegen Demo-AnmelderInnen oder Verfahren wegen Demoauflagen. Sind euch weitere Fälle bekannt? Dann meldet sie uns bitte per Email an kampagne19mai [at] querfunk.de. Letzte Aktualisierung: 15.12.2011.

Anmelder einer Kundgebung in Erlangen freigesprochen: In Erlangen scheiterte der Versuch, den Anmelder einer Kundgebung gegen eine nazistische Burschenschaft zu kriminalisieren. Der Vorwurf lautete, er hätte ie Auflagen nicht durchgesetzt, indem die Kundgebung vom 30.10.2009 nicht genau an der enehmigten Stelle durchgeführt wurde, zu wenige Ordner gestellt wurden und alkoholisierte Personen nicht entfernt wurden. Zwar waren einige dieser Punkte unstrittig, doch u.a. mit Verweis auf nicht nachvollziehbare Auflagen erfolgte am 11. Juni 2010 ein Freispruch vor dem Amtsgericht in Erlangen. "Der Angeklagte war insgesamt freizusprechen", führt die Richterin in ihrer Begründung aus, "da zum Teil rechtswidrige Auflagen gemacht wurden, zum Teil Verstöße nicht begangen wurden." In einem Interview mit Radio-Z in Nürnberg erläutert der Anwalt des Betroffenen den Fall.

Prozesse in München gegen Demoleitung der Nato-Sicherheitskonferenz 2007 enden mit Freispruch und Verfahrens-Einstellung: Im Amtsgericht München fanden am 12. Februar 2008 und am 16. April 2008 zwei Prozesse statt, jeweils gegen VersammlungsleiterInnen der Demo gegen die Nato-Sicherheitskonferenz im Februar 2007 in München. Im zweiten Fall gabs einen klaren Freispruch. Im ersten Fall jedoch eine Verurteilung zu 40 Tagessätzen: Der Angeklagten wurde vorgeworfen, ihre Pflichten als Versammlungsleiterin nicht erfüllt zu haben, weil sie deutlich gemacht habe nicht hinter den Auflagen der Polizei zu stehen. Sie hätte das Verbot von Seitentransparenten nicht durchgesetzt, und außerdem das Megafon für nicht genehmigte Zwecke verwendet. Der Richter begründete den Schuldspruch auch mit der Körperhaltung der Angeklagten. Siehe auch: Indymedia. Das Münchner Landgericht sah das deutlich anders und stellte in der Berufungsverhandlung am 9. Juli 2008 das Verfahren auf Kosten der Staatskasse ein.

Strafbefehl gegen Demo-Anmelderin in Rostock - Verfahren eingestellt: Wegen angeblicher Auflagenverstößen erhielt die Anmelderin der G8-Anti-Repressions-Demo am 17.11.2007 in Rostock einen Strafbefehl. Die Demonstration "gegen Justizwillkür und Überwachungsstaat" machte auf die Prozesse gegen G8-GegnerInnen nach dem Gipfel aufmerksam. Die Polizei fühlte sich als Behörde durch Äußerungen von Demoteilnehmenden beleidigt und formulierte daraus eine Straftat. Außerdem entdeckte sie zwei Transparente, die länger waren als die Auflage es erlaubte. Daraus bastelte die Polizei einen Strafbefehl von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro. Siehe dazu auch die Pressemitteilung der Roten Hilfe Rostock auf unserer Webseite. Im Juli 2008 wurde das Verfahren eingestellt.

Baden-Württemberg ändert Versammlungsrecht. Die Landesregierung will noch 2008 das Gesetz durch den Landtag bringen. Weitere Infos dazu findet ihr direkt auf unserer Startseite. Neben Bayern (bereits in Kraft) und BaWü soll es auch in Niedersachsen, Hamburg und Sachsen-Anhalt ähnliche Bestrebungen geben. Diese Info stammt aus einer etwas älteren "Großen Anfrage" (14 Seiten, 69 kB) der CDU-Landtagsfraktion an die Landesregierung in BaWü. Das Originaldokument des Gesetzentwurfs ist zu finden unter http://www.service-bw.de > Bürgerforum > Vorschriften. 

Erfolgreiche Klage gegen Demo-Auflagen in Göttingen: Die Stadt Göttingen, war angeklagt, die Demonstration "gegen Repression und Polizeigewalt" vom 21.10.2006 mit unzulässigen Auflagen wie Beschränkung von Transparentgrößen und Lautstärken von Protestrufen behindert zu haben. Das Verwaltungsgericht Göttingen erklärte am 9.4.2008 die Auflagen nachträglich für rechtswidrig , da sie nicht ausreichend begründet waren.

Anklage und Freispruch nach Protesten gegen Abschiebung in München: Am 3. Juni 2008 mußte sich der Anmelder einer Kundgebung gegen Abschiebungen in München vor Gericht verantworten. Er sollte zu 110 Tagessätzen verurteilt werden, weil ihm vorgeworfen wurde, er habe den Auflagenbescheid bei der Kundgebung nicht mitgeführt und die Auflagen nicht durchgegeben. Der Angeklagte wurde jedoch schon alleine deshalb freigesprochen, weil die Anklage jeder Grundlage entbehrte. Der Bayrische Flüchtlingsrat dokumentiert den Artikel zum Prozessausgang aus der Süddeutschen Zeitung. Daneben gibts noch etwas ältere Infos dazu auf catava.net, vom Bayerischen Flüchtlingsrat oder auf Indymedia. Ausserdem unter der Überschrift "Grüße aus Absurdistan" einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung.

BVG: Gebühren für Demo-Anmeldung sind rechtswidrig. Mit diesem Ergebnis endete das Verfahren um einen Gebührenentscheid der Stadt München für die Anmeldung einer Kundgebung von Greenpeace. Das Bundesverfassungsgericht urteilte: Ein Kostenbescheid "greift in die Versammlungsfreiheit (..) ein, denn Gebühren aus Anlass einer Versammlung können deren Durchführung erschweren und gegebenenfalls Grundrechtsberechtigte von der Ausübung ihres Grundrechts abhalten." Und weiter: "Insbesondere dürfen Beschränkungen nicht einschüchternd auf die Ausübung des Grundrechts wirken." Der volle Wortlaut des Urteils vom 25. Oktober 2007 ist auf der Homepage des BGV unter Aktenzeichen 1 BvR 943/02 einsehbar.

Demogebühren in Pforzheim: Seit einigen Jahren verlangt die Stadt Pforzheim "Verwaltungs"-Gebühren für die Anmeldung einer Demonstration. Eine Klage dagegen führte im März 2007 zu einem positiven Urteil: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hält die Gebührenpflicht für rechtswidrig. (Az: 2 K 1163/05). Trotzdem behält die Stadtverwaltung diese Praxis bei und ging in Berufung. Damit muß die grundrechtsfeindliche Praxis der Stadt Pforzheim vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim weiterverhandelt werden. Details schreibt der Arbeitskreis Demogebühren Pforzheim. Übrigens gab es in Hessen 2004 schon einmal eine erfolgreiche Klage gegen Demogebühren, und zwar von der Projektwerkstatt Gießen.

Anmelder verurteilt zu "Verwarnung mit Strafvorbehalt": Auch in Pforzheim gab es eine Anklage gegen den Anmelder einer Demonstration. Nach einer antifaschistischen Demo am 23. Februar 2007 wurde der Anmelder vom Amtsgericht am 6.3.2008 zu 1000 Euro Geldstrafe verurteilt (50 Tagessätze), weil er nicht verhindert habe, daß auf der Demo  Glasflaschen mitgeführt und Alkohol konsumiert worden sei. Siehe Bericht beim Infoladen Ludwigsburg. Laut einem Bericht auf Indymedia linksunten wurde das Strafmaß in der Berufungsverhandlung am 20.2.2009 (Landgericht Karlsruhe - Auswärtige Jugendkammer Pforzheim) auf eine "Verwarnung mit Strafvorbehalt" herabgestuft. 

Verschärfung des Demonstrationsrechts in Bayern: Mit dem neuen Versammlungsgesetz plant Bayern den Abbau des Grundrechts auf Versammlungsfreieheit. Dagegen regt sich Widerstand. Am 31.Mai 2008 waren 2500 Personen bei der Demo, weitere Protestveranstaltungen sind geplant. Weitere Infos findet ihr z.B. auf der Homepage des Arbeitskreis Versammlungsfreiheit und auf http://versammlung.blogsport.de .

Erfolg in Thüringen gegen polizeiliche Video-Dokumentation einer Demo: Die Antifaschistische Gruppe Südthüringen vermeldete ein Erfolg gegen rechtswidriges Abfilmen einer Demo in Arnstadt, Thüringen. Auf Druck des Verwaltungsgerichts Weimar (4 K 1553/05 We) mußte die Polizeiführung am 7.9.2007 erklären, "dass die Bild- und Tonaufzeichnung im Zusammenhang mit der Versammlung am 5.11.2005 in Arnstadt rechtlich unzulässig gewesen ist". Eine öffentliche Verhandlung fand nicht statt. Der damalige Anmelder hat diesen Fall detailliert dokumentiert.

 

Berufungs-Prozess vorm Landgericht KA am 19. Juni 2012

 

 

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